Ulrich Nickl ist seit vielen Jahren an der „Nahtstelle“ zwischen Steuerrecht und Zivilrecht tätig. Er berät vornehmlich inhabergeführte Unternehmen und ihre Gesellschafter sowie Konzernunternehmen in steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen – insbesondere bei Gesellschaftsgründungen, Umstrukturierungen, Fragen der Unternehmensnachfolge und bei Unternehmenstransaktionen (insbesondere M&A).
Darüber hinaus vertritt er national und international Unternehmen, speziell aus den Bereichen Industrie, Anlagenbau und Dienstleistung, in allen Fragen des Handels- und Wirtschaftsrechts.