Steuerrecht und Zivilrecht lassen sich in der Praxis regelmäßig nicht voneinander trennen, zu eng sind diese Bereiche miteinander verzahnt. Zivilrechtliche Beratung ohne Berücksichtigung steuerlicher Fragestellungen ist daher häufig fahrlässig, Steuerrecht allein löst allerdings auch nicht alle Probleme.
Wir beraten unsere Mandanten daher seit vielen Jahren an der „Nahtstelle“ zwischen Zivilrecht und Steuerrecht, häufig in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden insbesondere: