Die klassischen Kernbereiche des privaten Bau- und Architektenrechts werden von uns betreut. Mängel am Bauwerk, Werklohnforderungen von Handwerkern und Bauleistern, Höhe und Berechnung des Architektenhonorars, Wirksamkeit und Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Bauverträgen sind nur einige Beispiele für Rechtsfragen, mit denen sich Bauunternehmer, Bauherren, Architekten und Ingenieure im Rahmen von Bauprojekten häufig konfrontiert sehen.