Martin Sarnowski verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen. Er berät vorwiegend in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in Vertragsangelegenheiten, im Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes.
Weitere Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeiten liegen im privaten Bau- und Architektenrecht und im Versicherungsrecht.
In all diesen Bereichen ist er sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig und verfügt über umfangreiche Prozesserfahrung.
Kompetenzen
- Wirtschafts- und Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Unternehmenstransaktionen
- privates Bau- und Architektenrecht
- gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Markenrecht und Urheberrecht
- Versicherungsrecht
Lebenslauf
- seit 2012 Partner bei Schmidt Nickl Fürst & Partner
- seit 1997 Partner bei Schmidt Rechtsanwälte
- 1993: Zulassung als Rechtsanwalt
- 1984 – 1990: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg
- 1983 – 1984: Studium Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München
Mitgliedschaften
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
- Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV)