Rechtsanwalt und Partner

Martin Sarnowski

Martin Sarnowski verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen. Er berät vorwiegend in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in Vertragsangelegenheiten, im Handels- und Gesellschaftsrecht, sowie in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes. Weitere Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeiten liegen im privaten Bau- und Architektenrecht und im Versicherungsrecht. In all diesen Bereichen ist er sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig und verfügt über umfangreiche Prozesserfahrung. 

Kompetenzen

  • Wirtschafts- und Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Unternehmenstransaktionen
  • privates Bau- und Architektenrecht
  • gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Markenrecht und Urheberrecht
  • Versicherungsrecht

Lebenslauf

  • seit 2012 Partner bei Schmidt Nickl Fürst & Partner
  • seit 1997 Partner bei Schmidt Rechtsanwälte
  • 1993: Zulassung als Rechtsanwalt
  • 1984 – 1990:    Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg
  • 1983 – 1984:    Studium Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München

Fremdsprachen

  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
  • Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV)