Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmer in sämtlichen erbrechtlichen Fragestellungen.
Die enge Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern gewährleistet hierbei, dass die Facetten des Erbrechts, des Familienrechts und der steuerlichen Auswirkungen im Erbschaftsteuerrecht und Ertragssteuerrecht ausgewogen Berücksichtigung finden.Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden insbesondere: